Präambel
Der Sportverein Münster 1948 e.V. kann auf Beschluss für besondere Verdienste und Leistungen um den Sport, sowie für den Verein nachfolgende Ehrungen verleihen:
1. Treueehrung für langjährige Mitglieder
Der Verein ehrt Mitglieder bei 25-, 40-, 50-, 60-, 70- und 75-jähriger Mitgliedschaft mit der Vereinsnadel in verschiedenen Stufen und einer Urkunde.
2. Ehrenamtliche Mitarbeiter
(Übungsleiter / Trainer / Jugendbetreuer / Schiedsrichter / Funktionäre)
- Der Verein meldet langjährige Mitarbeiter zur satzungsgemäßen Ehrung durch Sportverbände (siehe Ehrenordnung Bayer. Fußballverband, Turngau Ober-Donau, Bayer. Tennisverband, oder andere Dachverbände).
- Der Verein meldet besonders verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter zur Auszeichnung mit dem Ehrenamtspreis des BFV.
- Der Verein meldet langjährige verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter zur Auszeichnung mit der Sonderehrung des DFB an den Verband.
- Der Verein meldet verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter mit besonderer Übungsleiterqualifikation zur Auszeichnung mit der Sonderehrung des DTB an den Verband.
3. Ehrungen für herausragende sportliche Leistungen
- Der Verein ehrt Mitglieder für 200 / 500 / 750 und 1000 Spieleinsätze mit einer Urkunde und einem angemessenen Präsent.
- Die Ehrung gilt für einzelne Personen sowohl im Junioren- wie auch Seniorenbereich.
- Für besonders herausragende sportliche Leistungen von Mannschaften (z.B. Bezirksmeisterschaft) obliegt es dem Hauptausschuss mit einfacher Mehrheit, eine geeignete Anerkennung für die Mannschaft oder für Trainer/Betreuer vorzunehmen.
4. Gründungsmitglieder
Gründungsmitglieder werden bei Jubiläumsveranstaltungen des Vereins in besonderer Weise geehrt. Sie erhalten eine persönliche Einladung, ein Erinnerungsgeschenk und eine Gründer-Urkunde.
5. Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft wird Mitgliedern zugesprochen, die sich über lange Zeit organisatorisch, sportlich oder wirtschaftlich in hohem Maße verdient gemacht haben und das 60. Lebensjahr vollendet haben. Über die Verleihung entscheidet eine Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Hauptausschusses mit einfacher Mehrheit. Die Auswahl ist sehr sorgfältig zu treffen, um die Besonderheit der Ehrenmitgliedschaft hervorzuheben.
Die Ernennung erfolgt in der Mitgliederversammlung mit Überreichung der Urkunde.
Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag befreit, sind zu freiem Eintritt bei Vereinsspielen berechtigt und sind zu Vereinsveranstaltungen persönlich einzuladen.
6. Ehrenvorstand
Zum Ehrenvorstand können Personen ernannt werden, die mindestens 25 Jahre ehrenamtlich im Verein tätig waren und davon längere Zeit als Vorsitzender. Über die Ehrung zum Ehrenvorstand entscheidet eine Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Hauptausschusses mit einfacher Mehrheit.
Die Ernennung erfolgt in der Mitgliederversammlung mit Überreichung der Urkunde.
Der Ehrenvorstand ist vom Vereinsbeitrag befreit, ist zu freiem Eintritt bei Vereinsspielen und Veranstaltungen berechtigt.
7. Besondere Anlässe
Besondere Anlässe sind von den jeweiligen Abteilungen in Absprache mit dem Hauptausschuss bzw. der Vorstandschaft eigenverantwortlich zu beachten, die festgelegten Maßnahmen sind entsprechend zu organisieren und die Kosten sind aus der jeweiligen Abteilungskasse bzw. bei entsprechender Beschlussfassung des Hauptausschusses aus der Hauptkasse zu tragen. Sind Mitglieder der Vorstandschaft / Hauptausschuss, Ehren- oder Gründungsmitglieder betroffen, werden die Maßnahmen vom Hauptausschuss bzw. der Vorstandschaft geregelt und die Kosten in der Hauptkasse abgerechnet. Eine Abstimmung innerhalb der Vorstandschaft / Hauptausschuss ist in jedem Fall empfohlen.
- Geburtstage
Runde Geburtstage von Mitgliedern werden ab dem 60. Lebensjahr (70 – 75 – 80 – 85) mit einer von allen Vorsitzenden unterzeichneten Glückwunschkarte und einem kleinen Präsent bedacht.
Runde Geburtstage von aktiven ehrenamtlichen Mitarbeitern und früheren verdienstvollen ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie Funktionären werden bereits ab dem 50. Lebensjahr mit einer entsprechenden Glückwunschkarte und einem kleinen Präsent bedacht.
Allgemeine Glückwünsche zu Geburtstagen werden im SVM Aktuell veröffentlicht (Aufnahme in die Geburtstagsliste - sofern kein persönlicher Einwand besteht).
- Todesfälle
Im Todesfall von passiven Mitgliedern wird ein/e Blumengebinde / Schale mit Schleife als letzter Gruß beigestellt.
Im Todesfall von Ehren- und Gründungsmitgliedern, früheren verdienstvollen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Funktionären, sowie aktiven ehrenamtlichen Mitarbeitern und Funktionären und aktiven Sportlern im Ligabetrieb, ist zudem eine Abordnung zur Beerdigung und zur Kondolenz zu entsenden.
Nach Einverständnis mit den Angehörigen, wird dem Verstorbenen in einer Traueransprache gedacht, welche von einem Vorsitzenden oder einer anderen Vereinspersönlichkeit übernommen wird.
Über einen offiziellen Nachruf im Namen des SV Münster in einer einschlägigen Tageszeitung wird im Einzelfall durch die Vorstandschaft entschieden.
- Hochzeiten und Geburt
Zu Hochzeiten von Mitgliedern des Hauptausschusses, aktiven Sportlern oder aktiven ehrenamtlichen Mitarbeitern werden Glückwünsche und ein angemessenes Geschenk überbracht (abhängig vom Rahmen der Hochzeit, Einladung von Abordnungen etc.)
Zur Geburt von Kindern wird kein Geschenk vom Hauptverein gewährt. Geschenke bleiben den jeweiligen Abteilungen freigestellt.
Allgemeine Glückwünsche zu Geburtstagen werden im SVM Aktuell veröffentlicht (Aufnahme in die Geburtstagsliste - sofern kein persönlicher Einwand besteht).
8. Schlussbestimmungen
Diese Ehrenordnung des Sportverein Münster 1948 e.V. wurde durch die Mitgliederversammlung des Hauptvereines am 07.02.2014 beschlossen und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.
Sie ist kein Bestandteil der Satzung.
Sofern die Abteilungsordnung keine Regelungen enthält, gilt die Vereinssatzung.